Allgemeine Geschäftsbedingungen
Medigien e.U.

1.                  Vertragspartner

1.1.                Vertragspartner sind Medigien e.U.  (FN 519350a), Blumenstrasse 7a, A-6900 Bregenz (im Folgenden kurz „Medigien”), und der Kunde.

1.2.               Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3.               Sofern Lieferungen an Verbraucher erfolgen, gelten diese Bedingungen insoweit, als sie nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

2.                  Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss

2.1.               Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus dem Auftrag des Kunden, der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

2.2.               Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns oder Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung durch uns zustande.

3.                  Preise

3.1.               Die Rechnungstellung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2.               Bis zur Annahme einer Bestellung bleibt Medigien das Recht zur Vornahme von Preis- und/oder Produktänderungen ohne vorausgehende Information vorbehalten.

3.3.               Unsere Preise gelten ab Bregenz. Bei Bestellungen wird eine Versandpauschale von 14,00 EUR in Österreich und Deutschland berechnet. In anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU können erhöhte Transportkosten, Zollgebühren, Verkaufssteuer oder andere Steuern anfallen. Diese Gebühren trägt der Käufer selbst.

4.                 Zahlungsbedingungen

4.1.               Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sind 40 % (vierzig von Hundert) der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, der Rest nach Lieferung der Ware zur Zahlung fällig.

4.2.               Die Verweigerung der Abnahme durch den Kunden berechtigt diesen nicht zur Zurückbehaltung des Entgelts.

4.3.               Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Medigien.

4.4.               Im Falle der Nichteinhaltung von Zahlungszielen und Fristen ist Medigien berechtigt, die weitere Tätigkeit nach Setzung einer angemessenen Nachfrist einzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden (insbesondere wegen Nichterfüllung und Verspätung) bleibt hiervon unberührt.

4.5.               Alle Zahlungen haben spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne weiteren Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zahlungszieles werden ohne gesonderte Benachrichtigung bzw. Fristsetzung, Verzugszinsen von mindestens der gesetzlichen Höhe (bei Unternehmern gemäß § 352 UGB), mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (Euribor) zu zahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

5.                  Nutzungsrechte

5.1.               Die erworbenen Waren dürfen ohne vorherige Abstimmung mit Medigien nicht im geschäftlichen Verkehr weiterveräußert werden. Eine Weitergabe erworbenen Waren an gewerbliche Wiederverkäufer, gleich ob durch Verkauf, Tausch oder unentgeltlich, ist untersagt. Bei einem Verstoß haftet der Erwerber für jeden Schaden, der Medigien daraus entstanden ist.

5.2.               Die Nutzungsrechte der an den Kunden für die bestimmungsgemäße Verwendung freigegebenen Waren gehen an den Kunden für das ausdrücklich oder konkludent vereinbarte Vertragsgebiet und für alle ausdrücklich, konkludent oder sich aus der bestimmungsgemäßen Verwendung ergebenden Nutzungsarten für die Dauer des Vertragsverhältnisses über. Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte erstrecken sich mangels abweichender Vereinbarung nur auf den vom Kunden umfassten Anwendungsbereich. Die Einräumung darüberhinausgehender Werknutzungsbewilligungen oder Werknutzungsrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Medigien.

5.3.               Eine Weitergabe des Nutzungsrechts ist nicht gestattet

5.4.               Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen gelten erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts als eingeräumt.

5.5.               Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen gelten erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts als eingeräumt.

6.                  Termine und Fristen

6.1.               Termine und Fristen sind schriftlich zu vereinbaren.

6.2.               Medigien ist engagiert alle Sortiment-Artikel ab Lager zu liefern. Angaben über die Lieferzeit sind jedoch unverbindlich und jegliche Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen.

6.3.               Beanstandungen über Vollständigkeit und Quantität der Lieferung sind Medigien unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden dem jeweiligen Beförderer zu melden. Bei Ansprüchen, die infolge Material- und Herstellungsfehlern zu Recht bestehen, leisten wir Ersatz. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art (z.B. Folgeschäden), können nicht geltend gemacht werden. Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit Medigien erfolgen. Zurückgesandte Ware muss im aktuellen Lieferprogramm enthalten und in ungebrauchtem und wiederverkaufbarem Zustand sein. Die Rückgabe hat in der Originalverpackung zu erfolgen.

6.4.               Sofern der Kunde Änderungen und Korrekturen der Leistungen von Medigien wünscht, sind die Fristen und Termine hierfür gesondert nach Einlangen der Korrekturwünsche des Kunden schriftlich zu vereinbaren.

6.5.               Medigien übernimmt keine Haftung für die fristgerechte Erbringung von Leistungen durch Dritte.

7.                  Haftung und Gewährleistung

7.1.               Medigien haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wobei diese Voraussetzung durch den Kunden zu beweisen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit er Kunde Konsument ist und es sich um Personenschäden handelt.

7.2.               Die Haftung von Medigien ist im Fall von Sach- und Vermögensschäden der Höhe des jeweiligen Falls und überdies ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3.               Die Garantie für die Produkte aus dem Sortiment „Crystal Vision“ beträgt 1 Jahr ab Lieferung.

7.4.               Wenn ein Produkt aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers nicht den Spezifikationen des Herstellers entspricht oder wenn ein Verbrauchsmaterial ab Werk Material- und Verarbeitungsfehler aufweist, wird Medigien die Reparatur des fehlerhaften Produkts organisieren oder ersetzen. Für die Zeit während das fehlerhafte Produkt repariert wird, stellt Medigien je nach Verfügbarkeit kostenlos ein Ersatzprodukt zur Verfügung.

8.                  Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1.               Diese Geschäftsbedingungen und das durch diese geregelte Vertragsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

8.2.               Erfüllungsort für alle Leistungen beider Vertragsparteien ist der Sitz von Medigien in A-6900 Bregenz.

8.3.               Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Medigien in Bregenz vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Medigien ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandsregelung des § 14 KSchG.

9.                  Schlussbestimmungen

9.1.               Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

9.2.               Alle Hinweise auf gesetzliche Vorschriften schließen die Novellierung oder Wiederverlautbarung dieser Vorschriften ein.

9.3.               Erklärungen von Medigien an den Kunden gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die vom bei Vertragsabschluss Kunden bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Medigien kann aber mit dem Kunden – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.

Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.

Medigien ist ohne anderslautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

9.4.               Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Medigien die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der Medigien übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.

9.5.               Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des durch die sie geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn die Lücke von vornherein bekannt gewesen wäre.

 

Stand November 2020